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Rund um die Haftpflichtversicherungen ...

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Für Anfragen und Angebote zum Thema Haftpflichtversicherungen schicken Sie uns bitte über unser Kontaktformular eine Anfrage - wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können.

Informationen nachstehend bzw. in einem individuellen Beratungsgespräch in der Agentur:

Privathaftpflichtversicherung

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schädiger zahlt unter Umständen "lebenslänglich" einen solchen Schaden ab. Ist imgekehrt der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte leer aus. Die private Haftpflichtversicherung ist also für jeden eine sinnvolle Versicherung. Sie kann sowohl als Privatperson oder Mieter als auch als Radfahrer, auf Reisen oder beim Sport von nutzen sein,
Gegenstand der Privat Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich z.B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten (i.d.R. bis zu 50.000 EUR) sowie die Vermietung einzelner Räume. Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schußwaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd (Jagd-Haftpflichtversicherung). Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren - Hunde, Pferde und Rinder ausgenommen (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Gegen diese Risiken kann man sich aber gesondert versichern. Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) und ähnliches verursacht worden sind.
Durch den Abschluss einer Private Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor solchen finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen. Der Versicherer klärt ausserdem, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist ggf. nicht berechtigte Ansprüche ab.
Darüber hinaus werden sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten übernommen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinander setztung kommen, dann führt die Versicherung im Namen des Versicherungsnehmers auch den Prozess. Dadurch ist erweist sich die Private Haftpflichtversicherung in gewissen Fällen auch als eine Art Rechtsschutzversicherung.
Ausserdem bietet die Private Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten einen Schutz: sie garantiert im Falle eines berechtigen Anspruchs die Regulierung des Schadens. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, erhält er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall Schadenersatz und dies ist auch dann gewährleistet, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt.

Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung

Die Sportboot-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen besteht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die ausschließlich private Nutzung sowie i.d.R. der Standort im Inland.
Fast überall werden die vorhandenen Wasserflächen von vielen Bootssportlern und Badenden benutzt. Die Haftpflichtgefahren aus Verwendung von Sportbooten sind groß. Wer etwa beim Segeln sein Boot nicht richtig manövrieren kann, und mit einem anderen Schiff kollidiert, ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.
Zur Abgrenzung: Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Haftpflichtschäden
- durch eigene oder fremde Paddel- und Ruderboote oder durch Kanus
- durch fremde Segelboote oder fremde Surfbretter
- durch eigene oder fremde Wasserski.
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung hingegen schützt bei Haftpflichtschäden
- durch eigene Segelboote oder eigene Surfbretter (beim Besitz eigener Surfbretter ist zu beachten, dass für jedes einzelne Surfbrett eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muß)
- durch eigene oder fremde Motorboote und Boote mit Außenmotor.

Tip beim Urlaub mit Boot im Ausland: Grundsätzlich gilt der Schutz der Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung rund um den Globus. In Schadenfällen hat es sich als nützlich erwiesen, die Versicherungsbestätigung des deutschen Versicherungsgebers in der Sprache des jeweiligen Landes mitzuführen. Auf Wunsch stellen die Haftpflichtversicherer ihren Versicherungsnehmern deshalb die 'zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote' aus.

In einigen Ländern gelten jedoch Ausnahmen:
- in Italien braucht der Urlauber bei der Einreise mit Boot die blaue Versicherungskarte für Sportboote in Italien.
- In der Schweiz muß der Urlauber vor Ort eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung abschließen.
- In Frankreich muß der Urlauber mit Boot an einigen Gewässern eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung abschließ

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden.
Für privat, also nicht erwerbsmäßig, gehaltene Hunde, Pferde, Esel, Ponies und Rinder kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden auch bei einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthalt.
Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. sowie nicht gewerblich gehaltene Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen mitversichert. Für sie gelten die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Für die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im Einzelfall eine Sondervereinbarung mit dem Versicherungsgeber erforderlich.
Wenn man bedenkt, wie leicht Hunde oder Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte die Tierhalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten, schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht !
Die Versicherungssumme sollte mindestens 1.5 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Oft kann eine solche Versicherung nur in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oft nicht treffen läßt (auf dem Pferd sitzt i.d.R. auch ein Reiter). Zu beachten ist weiterhin, dass für jedes einzelne Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muß! Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche Tiere gibt es nicht.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird). Eingeschlossen in die private Haftpflichtversicherung ist ein solcher Versicherungsschutz allerdings für Bewohner eines eigenen Einfamilienhauses, soweit dieses mit der Familie bewohnt wird. Nach neueren Verträgen ist auch oft noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Räumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluß einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz , wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten. Ausdrücklich sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt.
Wie bei allen Haftpflichtschäden, so haften der Eigentümer auch hier mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - mit seinem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer, sein Einkommen und sein Vermögen vor solchen Forderungen. Außerdem werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Hierin wird wiederum die Funktion der Haftpflichtversicherungen als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse.

Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In Liter ausgelaufenes Heizöl kann bis zu eine Million Liter Wasser verseuchen. Nach dem Gesetz haftet der Verunreiniger für alle Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur Behebung dieser Schäden erforderlich sind. Wer also einen Heizöltank besitzt, sollte sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung benötigt. Ob eine solche Versicherung nun wirklich erforderlich ist, sollte dabei vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Der potentielle Versicherungsnehmer hat hier unter anderem folgende Fragen für sich zu beantworten:
- Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum?
- Wird der Tank regelmäßig kontrolliert?
- Ist beim Aus- oder Überlaufen des Tanks ein direktes Eindringen des Heizöls in das Erdreich möglich?
- Ist ein größeres Gewässer oder sogar ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe?

Haftpflichtversicherung für Bauherren

Selbst wenn man für die Arbeiten am Bau entsprechend sachverständige Personen engagiert hat, wie Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker, ist man nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind sind seit einigen Jahren sogar Sicherheitsbeaftragte zu bestimmen, die in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Sicherheitsbestimmeungen eingehalten werden.
Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind i.d.R. über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossenwerden. Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.
Ausserdem ist der Bauherr verpflichtet, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern. Das bedeutet, dass er regelmäßig vor Ort den Zustand der Baustelle zu überwacht. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm ein gefahrenreicher Zustand, dann ist er haftbar zu machen.
Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus keine Fachfirma, sondern ein für die Aufgaben nur unzureichend befähigter Auftragnehmer betraut, haftet der Bauherr unter Umständen für Schäden aufgrund seiner Auftragsvergabe.
Neben dem Bauherrn können natürlich auch die beauftragten sachverständigen Personen in die Haftung genommen werden. Bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.
Auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann Funktionen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Die ist dann der Fall, wenn unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Die Anwalts-, Sachverständigen- und Prozeßkosten sind in diesem Fall von der Versicherung abgedeckt.

Jagd-Haftpflichtversicherung

Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nach dem Bundesjagdgesetz Pflicht. Ihr Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht aus aller, wie auch immer gearteten, jagdlichen Betätigung, insbesondere aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen.
Mitversichert ist ferner das Haftpflicht-Risiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd (eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung braucht daher in diesem Fall nicht abgeschlossen zu werden).

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung dient der Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten, etwa
- als Arbeitnehmer oder Beamter über die Amtshaftpflichtversicherung oder die Diensthaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- als freiberuflich tätiger Arzt: Arzthaftung
- als freier Architekt oder Bauingenieur
- als Angehöriger der rechts- und steuerberatenden Berufe, also Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Vermögensschadenhaftpflicht
- als Vormund oder Betreuer

Betriebshaftpflichtversicherungen

Verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen dienen derr Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der
- Gewerbe- und Industriehaftpflicht, in Deutschland nach dem Haftpflichtgesetz unter Einschluss der Produkthaftpflicht
- Umwelthaftpflicht

+++ Alle Angaben ohne Gewähr +++

(Quelle: versicherungs-wiki.de/wikipedia.de)


 
 


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