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Rund um die Kfz-Versicherungen ...

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Für Anfragen und Angebote zum Thema Kfz-Versicherungen schicken Sie uns bitte über unser Kontaktformular eine Anfrage - wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können.

Informationen nachstehend bzw. in einem individuellen Beratungsgespräch in der Agentur:

Allgemein

Die Kraftfahrzeugversicherung (KFZ-Versicherung) ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben und damit Voraussetzung für die Anmeldung eines KFZ. Das betrifft auch alle Arten von motorisierten Zweirädern, also auch die rund 2,5 Millionen Motorräder (Motorradversicherung), Mofas, Mokicks (Mofa-Versicherung) und sogar motorisierte Rollstühle. Genauer betrachtet ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, so dass alle Fremdschäden bezahlt werden, für die Fahrer oder Halter aufzukommen haben. Neben der gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es noch die freiwilligen Optionen Teilkaskoversicherung und Vollkasko-Versicherung. Kaskoversicherungen dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs.
Im Rahmen einer KFZ-Versicherung kann man ausserdem eine Insassenunfallversicherung oder einen Schutzbrief abschließen.

Haftpflicht-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung für KFZ dient zur Deckung von Schäden an Unfallopfern bzw. deren Eigentum bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme. Haben Sie einen Schaden verursacht, entsteht dadurch ein Direktanspruch des Geschädigten an die Versicherung. Auch die Fahrzeuginsassen - außer der Fahrer des Fahrzeugs - sind bei eigenverschuldeten Unfällen über die Haftpflicht mit versichert. Bei Sachschäden geht die gesetzliche Mindestdeckung bis 500.000 Euro, bei Vermögensschäden bis 50.000. Personenschäden sind mindestens mit 2,5 Millionen Euro versichert. Alternativ kann man Haftpflichtversicherungen auch mit unbegrenzter Deckung abschließen.

Kaskoversicherung

Unter Kaskoversicherungen versteht man im Fachjargon "Fahrzeugteileversicherung" oder "Fahrzeugvollversicherung". Sie dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs im Gegesatz zur Haftpflichtversicherung, die der Absicherung der verursachten Schäden dient.

Teilkaskoversicherung

Bei der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) handelt es sich um einen optionalen Teil der KFZ-Versicherung, der gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug abgdeckt. Zu den abgedeckten Schäden zählen:
- Brand
- Blitzschlag, Hagel und Sturm
- Diebstahl
- Explosion
- Glasbruch
- Schmorschäden
- Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)

Die Teilkaskoversicherung wird im Rahmen der KFZ-Versicherung i.d.R. mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Am verbreitesten ist dabei eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Für Marderschaden bzw. Schäden durch Marderbiss gibt es allerdings keine einheitliche Regelung. Manche Versicherungsgesellschaften schließen die Deckung dafür mit ein, manche nicht. Beim Vertagsabschluss ist daher darauf zu achten, dass Marderbiss auch abgedeckt wird. Folgeschäden werden i.d.R. allerdings nicht abgedeckt.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ist wie die Teilkasko ein optionaler Teil der KFZ-Versicherung. Sie geht über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus und deckt sowohl Schäden durch selbstverschuldete Unfälle als auch durch mutwillige Handlungen fremder Personen am Auto ab. Bei Totalschäden oder bei Diebstahl erhält der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs.
Bei der Vollkaskoversicherung wird im Allgemeinen auch eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Vollkaskoversicherung wird wie die Teilkasko im Rahmen der KFZ-Versicherung abgeschlossen und die Höhe der Selbsteteilgung reicht von 150 EUR bis zu 1000 EUR.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ergänzt den Schutz der Fahrer und Mitfahrer der bereits durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung werden Ihnen auch Schäden erstattet, falls der Fahrer für die Unfallfolgen nicht haftet (z.B. bei höherer Gewalt) oder der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlt. Ausserdem erstreckt sich die Insassenunfallversicherung auch auf den Fahrer.

Autoschutzbrief

Praktisch alle Versicherer bieten mittlerweile zuätzlich zur KFZ-Versicherung einen sog. Autoschutzbrief bzw. Schutzbrief an. Damit erhält der Versicherungsnehmer Hilfe bei Unfällen und Pannen. Durch die Versicherung werden einerseits die Hilfeleistungen koordiniert andererseits die Kosten für Pannenhilfe oder die Bergung des Fahrzeuges ersetzt. Außerdem übernimmt die Versicherung die Kosten für den Fahrzeugrücktransport, Mietwagen oder einen notwendigen Ersatzteilversand. Die Leistungen sind also vergleichbar mit den Leistungen bei einer ADAC-Mitgliedschaft, da i.d.R. auch Rücktransporte von Kranken, zusätzliche Übernachtungskosten und die Rückholung von Kindern mitversichert sind.

Versicherungsbeitrag

Der Beitrag der KFZ-Versicherung setzt sich zunächst aus den Einzelbeiträgen der gewählten zusätzlichen Leistungen zusammen, also aus
- Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung
- Autoschutzbrief
- Insassenunfallversicherung.

Haftpflichtbeitrag

In der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich die Prämie aus Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse, der Typklasse Ihres Fahrzeugs, den sogenannten Regionalklassen sowie den Merkmalen Abstellplatz und Fahrleistung, d.h. Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr.

Kaskobeitrag

Die Berechnung des Kaskobeitrags der KFZ-Versicherung hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung handelt. Grundsätzlich basiert die Berechnung auf den Faktoren Typklasse, Regionalklassen, Fahrleistung und Abstellplatz. Die Schadenfreiheitsklasse wird jedoch nur bei der Vollkaskoversicherung berücksichtigt.
Daneben gibt es noch zahlreiche Rabattfaktoren, die jedoch je nach Versicherungsunternehmen individuell gestaltet sind.
Selbstverständlich hat auch die Selbstbetteiligung einen großen Einfluss auf die Höhe des Kaskobeitrags. Gängige Selbstbeiträge bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind: 150, 300, 500 oder 1000 EUR.

Beitrag bei Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen gibt es ja nach Versicherungsunternehmen verschiedene Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur KFZ-Versicherung. Einige Versicherer berechnen die Beiträge nach den tatsächlich genutzten Tagen im Jahr. Andere wiederum nutzen den Kurzzeittarif, welcher bei sechs Monaten Laufzeit etwa 75 % der Jahresprämie kostet. Es empfiehlt sich daher, bevor man sich für ein Saisonkennzeichen entscheidet, verschiedene Versicherungsangebote anzufordern und zu vergleichen. Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine beschränkte Gültikeit des Kennzeichens gar nicht. Die kann vor allem bei Zweitwagen der Fall sein, da es hier spezielle Tarife zur KFZ-Versicherung gibt.

+++ Alle Angaben ohne Gewähr +++

(Quelle: versicherungs-wiki.de/wikipedia.de)


 
 


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