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Rund um die Lebensversicherungen & Altersvorsorge ...

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Für Anfragen und Angebote zum Thema Lebensversicherung und Altersvorsorge schicken Sie uns bitte über unser Kontaktformular eine Anfrage - wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können.

Informationen nachstehend bzw. in einem individuellen Beratungsgespräch in der Agentur:

Berufs- oder Schulunfähigkeitsversicherung

Man spricht von Berufs- oder Schulunfähigkeit, wenn es sich um eine dauernde Beeinträchtigung der Berufs- oder Schulfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall handelt.
Gegen Berufs- bzw. Schulunfähigkeit kann man sich entweder mittels einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen eigenen Vertrag (Selbständige Berufs- bzw. Schulunfähigkeitsversicherung) versichern.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist in erster Linie als Alternative zur reinen Geldanlage, z.B. dem Investmentsparen, anzusehen. Hauptziel ist mithin die Altersvorsorge im Sinne einer finanziellen Optimierung der Lebensverhältnisse im Alter. Kombiniert wird der die Kapitallebensversicherung charakterisierende Sparvorgang immer mit dem Risikoschutz - also einer finanziellen Leistung im Falle des Todes des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit (zu weiteren Kombinationsmöglichkeiten, insbesondere dem wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz nachfolgend noch weitere Ausführungen). Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich angefallener Überschussanteile. Im Erlebensfall, d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters, wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen) an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Wie hoch bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters die Ablaufleistung sein wird, d.h. der Auszahlungsbetrag, der sich aus garantierter Versicherungssumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt, kann niemand genau vorhersagen. Die Lebensversicherungsunternehmen arbeiten hier mit Beispielrechnungen. Diese Beispielrechnungen sind nicht verbindlich, geben aber einen Anhaltspunkt, vor allem dann, wenn Sie auch Alternativrechnungen im Hinblick auf die Ablaufleistung bei verschiedenen -Zins-Szenarien" enthalten.
Bei der üblichen kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Versicherungssumme für den Todesfall und den Erlebensfall (Ablaufdatum) gleich hoch. Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich durch die Überschussbeteiligung. Die Kapitallebensversicherung bei hohem Steuersatz, insbesondere bei bereits ausgeschöpften Zinsfreibeträgen, gerade unter steuerlichen Aspekten zu einer renditestarken Geldanlage werden. Steuerbegünstigt wird die Kapital-Lebensversicherung besonders auch im Rahmen der Direktversicherung, bei der die Beiträge aus Gehaltsanteilen erbracht werden, die nur einem geringen Steuersatz unterliegen.
Bei Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung sollten Sie bedenken, dass Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen. Damit ergeben sich wachsende Ansprüche an die spätere Versorgung und damit an die Höhe der Versicherungssumme. Bei einer dynamischen Lebensversicherung erhöhen sich Versicherungssummen und Beiträge in regelmäßigen Abständen. Auch Zuwachs in der Familie oder beruflicher Aufstieg sollten zum Anlass genommen werden, den Versicherungsschutz zu überprüfen und an die neue Lebenssituation anzupassen.
In eine Kapitallebensversicherung können zahlreiche Zusatzversicherungen eingeschlossen werden. Insbesondere sind hier der Berufsunfähigkeitsschutz, der Unfallzusatz sowie der Pflegezusatz zu erwähnen.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist sehr wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, PartnerIn) zu versorgen haben. Über die Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung. Auch kann sie der Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) dienen, dann in Form einer Restschuldversicherung. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Art der Risikolebensversicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist zu bedenken, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 EUR erforderlich ist, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche "Rente" mit gleichbleibender Kaufkraft von 500 EUR zu erzielen. Für "ältere" Hinterbliebene reichen geringere Summen. Zu berücksichtigen sind bei einer derartigen Rechnung vor allem die Renten, die aus der Sozialversicherung oder anderen Versorgungen gezahlt werden.
Man kann bei Abschluß dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln.
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die jeweilige zukünftige potentielle Versorgungssituation von elementarer Bedeutung. Dazu zählt vor allem das Alter der Kinder. Oft hat sich die Versorgungslage des Ernährers in einem Alter von rund 50 Lebensjahren grundlegend verändert, da die Kinder das Haus verlassen und sich selbst versorgen können.
Wird nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge benötigt wird, kann auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe abgeschlossen werden. Diese hat den Vorteil, dass der Versicherungsbeitrag niedriger ist. Eine andere Möglichkeit wäre es, seine Risikolebensversicherung zu kündigen, sobald sie nicht mehr benötigt wird. Schlecht wäre allerdings, eine Risikolebensversicherung auf zunächst nur zehn Jahre abzuschließen. Wird nämlich noch weiterhin Versicherungsschutz benötigt, weil man zwischenzeitlich aber krank und damit unversicherbar geworden ist, steht man nach Ablauf der 10 Jahre ohne Versicherungsschutz da.
Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:
- Laufzeit der Versicherung
- Alter der versicherten Person
- Höhe der Versicherungssumme
- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- evtl. gefährliche Hobbys
- evtl. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher (nicht bei allen Versicherungsgesellschaften)

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung stellt gleichsam mit der Kapitallebensversicherung eine von vielen Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge dar. Es handelt sich während der Ansparphase um nichts anderes, als einen reinen Sparvertrag. Es ist also eine Lebensversicherung ohne wirklichen Versicherungsschutz, den auch Kranke abschließen können. Im Todesfall während der Ansparphase erhalten die Hinterbliebenen normalerweise nur die eingezahlten Beiträge zurück.
Üblicherweise wird die private Rentenversicherung in der Form einer Leibrente angeboten. Die Leibrente wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebene einzuschließen. Es gibt zwei Arten der Leibrente:
- laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente)
- Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente)
Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung solche mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum geplanten Rentenbeginnzeitpunkt zwischen einer Kapitalzahlung, vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapitallebensversicherung, oder einer monatlichen Rentenzahlung zu wählen.
Die private Rentenversicherung entfaltet ihre volle Leistungfähigkeit erst während der Rentenbezugszeit. Aus diesem Grund wir die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag auch immer wichtiger. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns lohnt es sich im Regelfall, einen erheblichen Teil eines angesparten Geldbetrags, sei es aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung oder Auflösung einer Wertpapieranlage, - vorausgesetzt es steht gut um die Gesundheit - per Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung zu investieren, um daraus eine lebenslängliche monatliche Privatrente zu erhalten. Gerade angesichts der Unsicherheit über die Entwicklung der Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich hier mit der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle und zielführende Alternative an.
Die private Rentenversicherung bietet während der Rentenbezugsphase noch einen ganz besonderen Schutz, sie sichert nämlich das sog. Langlebigkeitsrisiko ab. D.h. Sie erhalten die private Rente in der garantierten Höhe in jedem Fall bis zu Ihrem Tode. An dieser Stelle ist die private Rentenversicherung allen sog. (Fonds-)Entsparplänen der Banken überlegen, da bei diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital immer aufgezehrt ist. In gewisser Weise schließen Sie mit der privaten Rentenversicherung also mit dem Lebensversicherer eine Wette auf ihren Todeszeitpunkt ab. Sollten Sie für sich persönlich also von einer sehr hohen -oder zumindest einer höheren als der durchschnittlichen- Lebenserwartung ausgehen, lohnt sich der Abschluß einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Auszahlungsphase auch unter Renditeaspekten.
Unter steuerlichen Aspekten ist die private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht aber auch über den Zeitpunkt der steuerlichen Veränderungen zum 31.12.1999 für die Zeit des Ansparens von großem Interesse, da dieses Produkt aus gutem Grund vom Gesetzgeber nicht in die geplanten steuerlichen Änderungen einbezogen worden ist. Konkret bedeutet dies, dass die während der Ansparphase aufgelaufenen Überschüsse nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen.

+++ Alle Angaben ohne Gewähr +++


(Quelle: versicherungs-wiki.de)


 
 


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